AGB

Temporäre Vermietungen im Unternehmen Mitte

Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten werden im bestehenden Zustand vermietet. Sie sind mit Sorgfalt zu benutzen. Veränderungen an den Räumlichkeiten können nur nach Absprache mit dem Unternehmen Mitte vorgenommen werden. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gehen die entstehenden Kosten zulasten der Mieter*innen.

An sämtlichen Wänden in der Beletage im 1. OG darf ausdrücklich nichts befestigt werden, das heisst: keine Stecknadeln, Reissnägel oder Klebstreifen.

Material, das nicht abgeholt wird, werden wir, wenn nötig, fachgerecht entsorgen lassen und die daraus entstehenden Kosten den Mieter*innen belasten.

Auf Gäste, andere Mieter*innen und die Nachbarschaft ist angemessen Rücksicht zu nehmen. Der mittlere Raumschallpegel ist auf 87 db(a) begrenzt. Dieser von der Lärmschutzfachstelle verordnete Wert ist unbedingt einzuhalten. Unser Personal ist befugt, bei Nichteinhaltung entsprechend einzugreifen und notfalls die Veranstaltung abzubrechen. Bei lauten Veranstaltungen sind sämtliche Fenster und Türen geschlossen zu halten.

Die beiden Fluchtwege (Grünpfahlgasse und Turmeingang) müssen jederzeit freigehalten werden. Für Dekorationen und Dekorationsaufbauten darf nur schwer brennbares oder feuerhemmend imprägniertes Material verwendet werden, das im Brandfall nicht brennend abtropft.

Bei Anlässen in der Halle bleiben die Zugänge zu den Séparées im 1. OG und Safe, wenn nicht anders vereinbart, für die Öffentlichkeit bestehen bzw. werden sie durch die Veranstalter*innen in der Halle explizit geschaffen.

Versicherungen gegen Sachbeschädigung und Diebstahl sowie andere Versicherungen sind Sache der Mieter*innen. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für die Garderobe von Gästen. Wir behalten uns ferner vor, den Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu verlangen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Garderoben unbewacht und öffentlich zugänglich sind und daher eine erhöhte Diebstahlgefahr besteht.

Die Zufahrt für Lieferungen zum Gebäude ist nur Mo–Sa bis 11 Uhr möglich. Sonderbewilligungen erteilt die Kantonspolizei/Motorfahrzeugkontrolle.

Miete, Kosten und Zahlungsbedingungen

Für die Benützung unserer Räume wird ein Mietpreis vereinbart. Dieser wird im Voraus erhoben. Reinigungskosten werden ebenfalls im Voraus vereinbart.

Zusätzliche Servicepersonal-Aufwände stellen wir nach vorheriger Absprache mit 55 CHF pro Stunde in Rechnung. Technik, Licht und Ton: 85 CHF pro Stunde.

Annullierung:

Nach Vertragsabschluss werden 50 % der Miete verrechnet.
30 bis 15 Tage vor Anlass werden 80 % der Miete verrechnet.
14 bis 1 Tag vor Anlass wird die volle Miete verrechnet.

Gastronomieleistungen

Die Getränkebestellung für separate Getränkebuffets erwarten wir zwei Tage vor dem Anlass.

Diese ist verbindlich und kann als Minimum in Rechnung gestellt werden. Essen ist nach Absprache bei der UM-Küche zu bestellen. Nach Absprache kann auch ein externes Catering engagiert werden. Die Küche steht Externen nicht zur Verfügung.

Verpflegung und Eigenkonsumation der Mieter*innen werden im Voraus genau festgelegt.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

Stand: Oktober 2023

19 Uhr 26 Minuten